Die Bauakustik befasst sich mit dem Schallschutz von Personen in Gebäuden.
Auf diesem Themengebiet wird zwischen dem von außerhalb über die Gebäudefassade eingetragenen Lärm z. B. von Straßen- / Schienenverkehr und den innerhalb des Gebäudes erzeugten und übertragenen Geräuschen differenziert.
Die Schallübertragung erfolgt auf verschiedenen Wegen in Form von Luftschall, Körperschall bzw. Trittschall.
Bei der Frage nach dem geschuldeteten Schallschutz ist grundsätzlich zwischen den bauaufsichtlichen Anforderungen des öffentlichen Rechts und den zivilrechtlichen Bestimmungen aus dem Bauvertragsrecht zu unterscheiden.
Unsere Leistungen im Bereich Bauakustik
Sämtliche Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß Leistungsbild Bauphysik der HOAI
Erstellung öffentlich rechtlicher Schallschutznachweise nach DIN 4109 mittels Prognoseberechnung & Messung
Schallschutzgutachten / -nachweise z. B. für erhöhten baulichen Schallschutz nach VDI 4100, DIN 4109-5 und weiterer Normen
Messung bauakustischer Parameter von Bauteilen in Gebäuden (Güteprüfung am Bau):
- Luftschalldämmung & Trittschalldämmung z. B. nach DIN EN ISO 16283 Teile 1 bis 3
- Schalldruckpegel haustechnischer Anlagen z. B. nach DIN EN ISO 16032
Maßnahmenkonzepte zum Schutz gegen Außenlärm, vor Geräuschen innerhalb von Gebäuden und gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen wie z. B. Heizung, Lüftung, Wasserinstallation oder Aufzüge
Fachliche Beratung zum bauaufsichtlich bzw. zivilrechtlich geschuldetem Schallschutz bei Neu- und Umbauten