Der Schallimmissionsschutz widmet sich dem Schallschutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Dies ist gesetzlich verankert. Die Grundlage bilden in Deutschland das Baugesetzbuch (BauGB) und das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Das Maß an Schutzbedürftigkeit richtet sich u. a. nach der gebietsspezifischen Nutzungsart gem. Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie nach dem Lärmverursacher, für den jeweils eigene Rechtsverordnungen bzw. Verwaltungsvorschriften mit Berechnungs- / Bewertungsverfahren erlassen worden sind (siehe Tabelle unten).
Die schutzbedürftige Nachbarschaft umfasst im Allgemeinen Aufenthaltsräume in Gebäuden im Sinne der DIN 4109 sowie schutzbedürftige Außenwohnbereiche, wie Terrassen, Balkone, Kinderspielplätze etc.
Unsere Leistungen im Bereich Schallimmissionsschutz
Messung, Berechnung, Prognose und Simulation von Schallimmissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):
- Lärm durch Gewerbe- und Industrieanlagen
- Verkehrslärm: Straßenverkehr, Schienenverkehr
- Sportlärm
- Freizeitlärm
- Baulärm
- Lärmaktionsplanung und Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Aktive und Passive Schallschutzmaßnahmen
Schallimmissionsprognosen für die Bauleitplanung: Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne
Geräuschkontingentierung nach DIN 45691
Machbarkeitsstudien und Betroffenheitsanalysen
Städtebaulicher Schallschutz
Lärmverursacher | Berechnungs- / Beurteilungsvorschrift |
Lärmaktionsplanung | EG-Umgebungslärmrichtlinie (EG-ULR) |
Straßen- / Schienenverkehr | Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) |
Gewerbe- & Industrieanlagen | Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) |
Sportanlagen | Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) |
Freizeitanlagen | Freizeitlärmrichtlinie |
Baustellen | Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – (AVV Baulärm) |
Städtebauliche Planung | DIN 18005 |